Unternehmen, Kommunen und Einrichtungen werden durch verschiedene gesetzliche Vorgaben (z.B. das Arbeitsschutzgesetz) in die Pflicht genommen, innerbetriebliche Maßnahmen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz durchzuführen. Als externes Arbeitsschutzbüro unterstützen wir Sie gern bei folgenden Themen.
- Sicherheitsbegehungen und Beratung vor Ort
- Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung von Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Gefahrstoffe
- Unterweisung und Schulung Ihrer Mitarbeiter
- Überprüfung von Arbeitsmitteln (Leitern, Regale, …)
- Erstabnahmen und Jahresrevision an Spielplätzen
- Erarbeitung von Gefahrstoffkatastern
- Organisation und Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss
- Durchführung von Lärm- und Lichtmessungen
- und viele weitere Aufgaben